Was ist Reverse Charge der Mehrwertsteuer?
In welchen Fällen gilt die Umsatzsteuerumkehr?
Wie erfolgt die Umsatzsteuerrückerstattung?
1. Was ist Reverse Charge der Mehrwertsteuer?
Reverse Charge ist ein Mechanismus, der es der Steuerverwaltung ermöglicht, die Erhebung der Mehrwertsteuer direkt vom Endkunden sicherzustellen.
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer vom Endverbraucher an das Unternehmen gezahlt, das ihm eine Ware oder Dienstleistung verkauft. Letzterer ist dafür verantwortlich, diese Mehrwertsteuer zu erheben, die Mehrwertsteuer, die er auf diese Einkäufe getragen hat, abzuziehen und den Restbetrag an den Staat zu zahlen.
Der Selbstliquidationsmechanismus besteht für dieses Unternehmen darin, vom Endkunden keine Mehrwertsteuer zu erheben, indem ihm nur der Betrag ohne Mehrwertsteuer (HT) in Rechnung gestellt wird. Der Kunde muss die Mehrwertsteuer direkt an den Staat zahlen.
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2. In welchen Fällen gilt die Umsatzsteuerumkehr?
Die Umkehrung der Umsatzsteuer gilt bei Transaktionen zwischen einem ausländischen Unternehmen, das nicht für Steuerzwecke in Marokko registriert ist und Dienstleistungen an einen in Marokko ansässigen Kunden verkauft. Mit diesem Mechanismus muss sich das ausländische Unternehmen nicht in Marokko registrieren, um die Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Es ist sein Mandant, der sich darum kümmert. Es ist zu beachten, dass ein für Steuerzwecke nicht identifizierter Kunde, beispielsweise eine natürliche Person, das Reverse Charge nicht durchführen kann. Nur natürliche und juristische Personen, die für Steuerzwecke registriert sind, können es anwenden.
3. Wie erfolgt die Umsatzsteuerumkehr?
Im Falle einer umgekehrten Steuerbelastung wird der Kunde für die betreffende Transaktion umsatzsteuerpflichtig. In der Praxis hat es eine doppelte Rolle für denselben Vorgang:
Er ist anstelle seines Lieferanten umsatzsteuerpflichtig
Er erhält die Mehrwertsteuer auf seinen Einkauf als Kunde zurück
Folglich ist der Umsatz für den Kunden grundsätzlich neutral, sofern er im Rahmen seiner Tätigkeit und im Zusammenhang mit dem betreffenden Umsatz (Art der Dienstleistung etc.) vom Vorsteuerabzugsrecht profitiert.
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