Alles Wissenswerte zur Sitzverlegung einer Gesellschaft nach Marokko

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Der eingetragene Firmensitz ist definiert als die juristische Adresse eines Unternehmens. Dies ist die im Handelsregister eingetragene Adresse, innerhalb derer die Gesellschaft ihre Tätigkeit ausüben soll.

Der Sitz muss in allen unternehmensspezifischen Dokumenten erscheinen:
  • Rechnungen
  • Verträge
  • Kuriere
Der Sitz einer Gesellschaft wird bei ihrer Gründung in deren Satzung festgelegt. Um eine Hauptverwaltung anzumelden, muss das Unternehmen jedoch ein Nutzungsrecht an diesem Ort haben:
  • Eine Eigentumsurkunde, wenn das Unternehmen seinen Hauptsitz besitzt
  • Ein gewerblicher Mietvertrag, wenn sie Mieterin ist
  • Ein Untermietvertrag, wenn sie Untermieter ist (mit Zustimmung des Vermieters)

Auch in Marokko besteht die Möglichkeit, den Firmensitz innerhalb einer Domizilierungsagentur zu domizilieren.

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Sitzverlegung nach Marokko

Die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft erfordert bestimmte Satzungsänderungen.

Die Gesellschafter müssen sich zunächst in einer Gesellschafterversammlung versammeln und über die Sitzverlegung unter den für die Satzungsänderung erforderlichen Mehrheitsbedingungen beschließen.

Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme von dieser Verpflichtung mit der Möglichkeit vor, diese Entscheidung durch die Geschäftsleitung zu treffen, wenn:

  • Satzung vorgesehen
  • Übertragung in der gleichen Stadt (oder Region unter der Zuständigkeit des gleichen Handelsgerichts)

In diesem Fall ist eine Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung erforderlich.

Formalitäten für die Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in Marokko
Damit es zu einer Überweisung kommt, müssen folgende Schritte befolgt werden:
  • Einberufung aller Gesellschafter/Gesellschafter in einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Adressverlegung;
  • PV unterschreiben, legalisieren und registrieren
Protokoll dieser Sitzung;
  • Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen das Recht hat, den neuen Hauptsitz zu nutzen;
  • Beantragung einer neuen Gewerbesteuerbescheinigung (neue Adresse);
  • Abschaffung der alten Gewerbesteuer (alte Anschrift);
  • Machen Sie eine Änderungserklärung zum Handelsregister.
  • Machen Sie die Operation bekannt.
Für den Fall, dass die Übertragung an einen Ort unter der Zuständigkeit eines anderen Handelsgerichts erfolgt, ist es erforderlich:
  • Löschung des alten Handelsregisters
  • Legen Sie ein neues Handelsregister an
Formalitäten für die Bekanntmachung der Sitzverlegung:

Die Verlegung des Sitzes ist ein Vorgang, der die Formalitäten der Veröffentlichung erfordert. Wie nach marokkanischem Recht vorgeschrieben, sind die Veröffentlichungsschritte wie folgt:

  • Hinterlegung von Urkunden oder Schriftstücken bei der Geschäftsstelle des Gerichts am Sitz.
  • Veröffentlichung von Bekanntmachungen oder Bekanntmachungen in einem Rechtsblatt.
  • Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt.

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