1. Definition
Die Probezeit ist eine Probezeit, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, die Fähigkeiten des eingestellten Arbeitnehmers zu beurteilen und sicherzustellen, dass er für die Stelle geeignet ist. Es ermöglicht dem Arbeitnehmer auch, seine Leistung gegenüber seinem neuen Arbeitgeber zu zeigen und festzustellen, ob die besetzte Position zu ihm passt.
In der Praxis ist es sowohl für den Personalvermittler als auch für den Mitarbeiter eine Zeit der Unsicherheit. Es ist eine Möglichkeit für beide Parteien, sich selbst zu testen und zu sehen, ob sie unter den angebotenen Bedingungen weiter zusammenarbeiten können.
Ihre Dauer variiert je nach Art des Arbeitsvertrags und der Berufsgruppe des Arbeitnehmers.
Es kann unter Auflagen verlängert oder vorzeitig beendet werden.
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2. Grundsätze der Probezeit
Eine der Besonderheiten der Probezeit ist, dass der Arbeitsvertrag aus dem einen oder anderen Grund vom Arbeitgeber jederzeit entschädigungslos gekündigt werden kann. Die angegebenen Gründe müssen jedoch rechtmäßig und gültig sein. Ebenso hat der Arbeitnehmer während der Probezeit auch die Möglichkeit, seinen eigenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
3. Die Dauer der Probezeit
Die Probezeit hängt davon ab, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist.
hat. Die Dauer der Probezeit in einem CDI
Tatsächlich beträgt die Probezeit für unbefristete Verträge (CDI):
drei Monate (3 Monate) für Führungskräfte und ähnliches;
anderthalb Monate (1.5 Monate) für Angestellte;
fünfzehn Tage (15 Tage) für Arbeitnehmer.
Die Probezeit im CDI kann nur einmal verlängert werden, falls der Arbeitgeber mehr Zeit benötigt, um die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu beurteilen.
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b. Die Dauer der Probezeit in einem CDD
Bei befristeten Verträgen (CDD) beträgt dieser Zeitraum:
ein Tag (1 Tag) für jede Arbeitswoche bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten. Sie ist jedoch auf zwei Wochen zu begrenzen;
einem Monat bei einer Vertragsdauer von mehr als sechs Monaten.
4. Die Probezeit und Missbrauch
Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer keine Probezeit auferlegen, die über die gesetzlichen Fristen hinausgeht.
Das Dienstalter beginnt mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung, einschließlich der Probezeit. Daher muss die Probezeit bei der Berechnung des Dienstalters des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Ein Arbeitnehmer, dessen Probezeit beendet wird, hat keinen Anspruch auf Abfindung. Er hat Anspruch auf sein Gehalt und auf eine Ausgleichszahlung für bezahlten Urlaub für die geleistete Zeit.
Bei Missbrauch der Probezeit kann der Arbeitnehmer die Arbeitsaufsichtsbehörde anrufen oder den Fall vor das Sozialgericht bringen.
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