Gründen Sie eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Marokko

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  • Was ist das Interesse daran, eine Niederlassung in Marokko zu gründen?
  • Was sind die Merkmale einer Filiale?
  • Wie gründe ich eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Marokko?
  • Welchen rechtlichen Status hat eine Zweigniederlassung?
  • Welchen steuerlichen Status hat eine Zweigniederlassung?
  • Ein Zweig: welches Interesse?

Die Zweigniederlassung ist eine andere Einrichtung als eine Tochtergesellschaft, sie ist eine Einrichtung, die autonome Leitung und Leitung haben kann, ohne Rechtspersönlichkeit zu haben.

Das Ziel der Gründung einer Niederlassung, insbesondere in einer anderen Stadt, Region oder einem anderen Land, besteht darin, die Entwicklung des Unternehmens und seiner Aktivitäten zu erleichtern, dank:

Verbesserung der Nähe zu lokalen Kunden;
Zugang zu bestimmten Märkten;
Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Tatsächlich ist seine Persönlichkeit eine direkte Emanation der Gesellschaft. Es ist rechtlich dieselbe juristische Person.

Was sind die Merkmale einer Filiale?

Eine Filiale zeichnet sich durch mehrere Elemente aus:

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Bestehen einer eigenständigen Persönlichkeit: Die Zweigniederlassung schließt Verträge ab und handelt im Namen und für Rechnung ihres Unternehmens ohne Unterscheidung zwischen ihren Persönlichkeiten.
Autonomie und Management: Die Niederlassung ist finanziell vom Unternehmen abhängig. Ihre Geldmittel sind völlig durcheinander.
Besteuerung in Marokko: Die Zweigniederlassung unterliegt der Körperschaftsteuer (für den in Marokko erzielten Gewinnanteil).
Buchhaltungs- und Steuerpflichten: Wenn es sich um eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens handelt, unterliegt es den traditionellen Steuerpflichten wie jedes marokkanische Unternehmen (Buchführung, Steuererklärungen usw.).

Wie gründe ich eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Marokko?

Die Schritte zum Erstellen einer Verzweigung sind wie folgt:

Beantragung einer Negativbescheinigung mit dem Namen der Niederlassung in Marokko, die Antragstellung erfolgt auf Ebene des OMPIC
Erstellung von Protokollen der Leitungsorgane der Gesellschaft, die über die Gründung der Zweigniederlassung entscheiden. Dieser Bericht muss die Denomination, ihren Sitz und ihren gesetzlichen Vertreter in Marokko erwähnen.
Geben Sie eine steuerliche Domiziladresse in Marokko an.
Registrieren Sie das Protokoll der Gründung der Zweigniederlassung bei den Steuerbehörden.
Bei der Gerichtskanzlei abgeben.
Erledigen Sie die Formalitäten der rechtlichen Publizität: Zeitung der rechtlichen Ankündigungen und amtliches Bulletin.
Eröffnung eines Bankkontos sowie Anmeldung bei der Wechselstube.
Die für die Gründung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Marokko erforderlichen Dokumente sind:

Beglaubigte Kopien der Satzung der Muttergesellschaft in französischer Sprache (oder von einem vereidigten Übersetzer ins Französische übersetzt).
Der von der ausstellenden Behörde gestempelte und unterzeichnete Auszug aus dem Handelsregister der Muttergesellschaft.
Kopie der Reisepässe des/der gesetzlichen Vertreter(s) der Muttergesellschaft
Kopie der Pässe des/der Leiter(s) der Niederlassung in Marokko
Eine Kopie der Vollmacht an die für die Formalitäten zuständige Person.
Welchen rechtlichen Status hat eine Zweigniederlassung?
Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sein Vermögen ist in jedem Fall mit dem der Gesellschaft verbunden. Alle Vermögenswerte und Gewinne, die ihr zur Verfügung stehen, fallen direkt an das Unternehmen zurück, das nach eigenem Ermessen darüber verfügen kann.

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Wie ist der steuerliche Status der Niederlassung?

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

A. Niederlassung eines marokkanischen Unternehmens
Die Niederlassung einer marokkanischen Gesellschaft wird im Rahmen der marokkanischen Gesellschaft besteuert. Sie hat keine eigene Steuerpersönlichkeit. Ihre Einkünfte und Gewinne sind integraler Bestandteil des Unternehmens, das dem Steuersystem des Common Law in Marokko unterliegt.

B. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
Da die Gesellschaft in diesem Fall gebietsfremd ist, erhält die Zweigniederlassung faktisch eine eigene Steuerpersönlichkeit. Somit wird sie aufgrund ihrer in Marokko ausgeübten Tätigkeit gesondert besteuert.

Steuerlich unterliegt eine Zweigniederlassung der Körperschaftsteuer nach Common Law und der Mehrwertsteuer nach Common Law.

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