Die neuen Quellensteuersätze in Marokko

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  • Welcher Quellensteuersatz soll 2023 in Marokko gelten?

Das in Marokko verabschiedete Finanzgesetz von 2023 hat Änderungen am Satz vorgenommen, der für die verschiedenen Quellensteuern für den Zeitraum von 2023 bis 2026 gilt.

Quellensteuer auf Dividendenausschüttung

Dies ist die Quellensteuer, die auf Einkünfte aus Aktien, Anteilen und ähnlichen Einkünften erhoben wird

SAR-Rate2023(*)2024(*)2025(*)2026(*)
Allgemeines Schema13,75%12,5%11,25%10%
Von bestimmten Unternehmen gezahlte Dividenden aus ausländischen Quellen (a)0%0%0%0%

(*) Übung geöffnet vom 1er janvier

Erträge aus ausgeschütteten Aktien, Anteilen und ähnlichen Erträgen sowie aus erzielten Gewinnen für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, unterliegen weiterhin dem Satz von 15%. Erlöse aus ausgeschütteten Aktien, Anteilen und ähnlichen Erträgen gelten als auf die ältesten Geschäftsjahre angerechnet.

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    • Die von dieser Ausnahme betroffenen Unternehmen:
    • Das LF 2023 beschränkte die Befreiung von der Quellensteuer auf Dividenden, die von Unternehmen mit Sitz in Industrial Acceleration Zones gezahlt wurden, auf Dividenden und andere ähnliche Beteiligungsprodukte aus fremder Quelle Ausländern serviert.
    • Das LF 2023 beschränkte diese Befreiung auf Dividenden und andere ähnliche Beteiligungsprodukte aus ausländischen Quellen, die Nichtansässigen serviert wurden, auch für Unternehmen mit CFC-Status (Casablanca Finance City).
Quellensteuer auf Vergütungen, die von Bildungs- oder Berufsbildungseinrichtungen an Zeitlehrkräfte gezahlt werden
 2023(*)
SAR-Rate30%

Vor Inkrafttreten des LF 2023 unterlagen die Vergütungen und Zulagen öffentlicher oder privater Bildungs- oder Berufsbildungseinrichtungen an Personen, die eine Lehrtätigkeit ausüben und nicht zu ihrem Stammpersonal gehören, dem Quellensteuerabzug in Höhe des Satzes von 17 % bei vollständiger Entladung.

Quellensteuer auf Vergütungen, die an Personen gezahlt werden, die nach dem CPU- oder Autounternehmer-Regime besteuert werden
 2023(*)
SAR-Rate30%

Der LF 2023 unterliegt einem Quellensteuerabzug von 30 % des Teils des Jahresumsatzes für die von der erbrachten Dienstleistungen Personen, die nach dem CPU-Regime besteuert werden, oder die des selbstständigen Unternehmers, deren Höhe überschreitet 80 000 DH im Auftrag desselben Kunden durchgeführt.

Quellensteuer auf Gebühren, Provisionen, Maklergebühren und andere ähnliche Vergütungen
SAR-Rate2023(*)
Vergütung, die an Personen gezahlt wird, die der Regelung für reale oder vereinfachte Nettoeinkommen unterliegen10%
Vergütungen, die der Körperschaftsteuerpflichtige vom Staat, lokalen Behörden und Anstalten oder öffentlichen Unternehmen gezahlt werden5%

Das LF 2023 unterwirft Gebühren, Provisionen, Vermittlungsprovisionen und sonstige Vergütungen gleicher Art dem Quellensteuerabzug in Höhe von 10 %, wenn sie gezahlt, bereitgestellt oder auf dem Konto von Personen verbucht werden, deren Einkommen nach dem tatsächlichen Netto ermittelt wird Einkommensregime oder das vereinfachte Nettoeinkommensregime.

Das LF 2023 führte eine Quellensteuer in Höhe von ein 5% auf Gebühren, Provisionen, Maklerprovisionen und andere Vergütungen gleicher Art, ohne Mehrwertsteuer, die juristischen Personen zugeteilt werden, die der Körperschaftsteuer unterliegen, und vom Staat, den Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften gezahlt werden.

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