Besteuerung von Vermögenseinkommen in Marokko: Welcher Quellensteuersatz gilt im Jahr 2023?

Besteuerung von Vermögenseinkommen in Marokko: Welcher Quellensteuersatz gilt im Jahr 2023?

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  • Welche Änderungen werden durch das Finanzgesetz von 2023 zur Besteuerung von Vermögenseinkommen in Marokko eingeführt?
  • Welche Quellensteuersätze gelten im Jahr 2023 für gezahlte Mieten?

Vor dem Inkrafttreten des LF 2023 sah Artikel 73 des CGI die Besteuerung von Einkünften aus Immobilien mit der Einkommensteuer zu folgendem Satz vor:

✓ 10 %, wenn der Bruttojahresbetrag weniger als 120 DH beträgt und;

✓ 15 % sonst.
Diese beiden Tarife waren befreiend von der IR.

Die durch das LF 2023 eingeführten Änderungen sind wie folgt:

▪ Beibehaltung der derzeitigen Erhebungsmethode, dh Anwendung der an der Quelle einbehaltenen Sätze von 10 % und 15 % (keine Abgabe).

▪ Die Wiedereinführung der Besteuerung von Vermögenseinkommen zu den Sätzen des progressiven Tarifs. Von nun an wird das steuerpflichtige Nettoeinkommen durch einen Abzug von 40 % auf das entsprechende Bruttovermögenseinkommen ermittelt:

➢ Einkünfte aus der Vermietung von bebauten und unbebauten Gebäuden und Bauten jeglicher Art;

➢ Zum Mietwert der Gebäude und Bauten, die die Eigentümer Dritten zur freien Verfügung stellen.

➢ Räumungsentschädigung, die den Bewohnern von Immobilien von den Eigentümern dieser Immobilie gezahlt wird.

➢ Einnahmen aus von OPCIs ausgeschütteten Gewinnen.

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▪ Die Integration des Vermögenseinkommens in die jährliche Erklärung des Welteinkommens.

▪ Die Streichung der Option für die spontane Zahlung der IR in Bezug auf Vermögenseinkommen.

▪ Befreiung von der Quellensteuerpflicht:

➢ Wenn der Bruttojahresbetrag des an einen Eigentümer gezahlten steuerpflichtigen Vermögenseinkommens 30 DH nicht übersteigt.

➢ OPCIs in Bezug auf Erlöse aus Gewinnen, die an natürliche Personen ausgeschüttet werden, die der Einkommensteuer nach dem Real-Netto-Einkommen-Regime oder dem vereinfachten Netto-Einkommen-Regime unterliegen, sofern diese Personen eine Eigentumsbescheinigung der Wertpapiere einschließlich der Nummer ihrer IR-Identifikation vorlegen.

Zur Erinnerung: Die im Rahmen der 2023 in Marokko auf Vermögenseinkommen erhobenen Quellensteuer angewandten Steuersätze lauten wie folgt:

 

Jährliches VermögenseinkommenQuellensteuersatz(*)
< 30.000 MAD0%
Zwischen 30.000 DH und 120.000 DH10%
> 120.000 MAD15%

(*) diese Tarife sind ab dem 1er Januar 2023

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